Prüfzeugnisse |
Erhöhung der Wasserundurchlässigkeit von Beton und Mauerwerk Prüfungszeugnis des Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen (Nr. 220004261-05-01), wonach wasserdurchlässiger Beton durch RUTHIN®-Imprägnierung entspr. DIN EN 12390-8 wasserundurchlässig bei 5 bar Wasserdruck wird. Prüfungszeugnis des Staatlichen Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen (Nr. 21 3076 2 79), wonach wasserdurchlässiger Beton durch RUTHIN®-Imprägnierung entspr. DIN 1048 wasserundurchlässig bei 7 bar Wasserdruck wird. Erhöhung des Widerstandes gegen chemische Angriffe (Korrosionsbeständigkeit) Enstspr. DIN 1045 / 6.5.7.4 wird durch Behandlung von Beton und Mauerwerk nach dem RUTHIN®- Verfahren mit der Wasserundurchlässigkeit auch die Korrosionsbeständigkeit gegen schwachen und starken chemischen Angriff erhöht. Außerdem wird in Anlehnung an ein vom Bundesverband Deutsche Beton- und Fertigteilindustrie e.V. festgelegtes Verfahren die wesentlich höhere Säurebeständigkeit von RUTHIN® -behandeltem gegenüber unbehandeltem Beton nachgewiesen. Nachweis Korrosionsbeständigkeit Erhöhung der Frost-Tausalz-Widerstandsfähigkeit Prüfungszeugnis des Staatlichen Materialprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen (Nr. 21 3050 5 81), wonach die Frost-Tausalz-Widerstandsfähigkeit durch das RUTHIN® -Verfahren um das 5,6-fache erhöht wird. Trinkwasser-Unbedenklichkeit Testat des Hygiene-Institutes Gelsenkirchen, wonach gegen die Verwendung von NEO-RUTHIN® zur Imprägnierung von Betonflächen, wie z.B. Trinkwasserbehältern, aus trinkwasserhygienischer Sicht keine Bedenken bestehen Prüfung auf Trinkwasser-Unbedenklichkeit |